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1341. November 14. Schweidnitz (act. et dat. Swydnicz).

fer. quarta infra oct. b. Mart. conf.

Bolco, Herzog v. Schlesien, Herr v. Fürstenberg und zu Schweidnitz, bek., daß er seinen Prokurator Cunczlin wegen der vielen getreuen Dienste mit dem Zins seiner hzgl. Kammern im Kaufhause zu Schweidnitz ["cum censu nostrarum camerarum mercatorii in Swydnicz renumeramus."] zum lebenslänglichen Unterhalt mit der Bestimmung belohnt hat, daß der gen. Cunzlin, auch wenn dieser ihm aus Gebrechlichkeit oder Kürperschwäche nicht mehr dienen könnte, dennoch im Genuß dieses Zinses verbleibt; jedoch behält der Herzog die Gerichtsbarkeit und das Herrschaftsrecht sich und seinen Nachfolgern vor. Er befiehlt daher allen und jeden jetzigen und künftigen Kaufleuten, die in diesem Kaufhause ["sub eodem mercatorio."] Kammern haben, diesen Zins jährlich an den gen. Cunczlin getreulich abzuführen, wofür der Herzog ihnen verspricht, daß sie deshalb nicht weiter behelligt werden dürfen.

Z.: Die Ritter Merbotho v. Hayn, Johann v. Cirnen, Rudger v. Hugwicz, Keklo v. Cirnen, Tilco Ciraz und Jungling v. Cirnen, Peczco Eyken, hzgl. Hofrichter, sowie die Ratmannen v. Schweidnitz u. Herr Johann v. Domancz (Domanze), hzgl. Hofschreiber u. v. a.


Schweidnitzer Ratsarch. Orig. Perg., an dem das größere hzgl. Siegel jetzt fehlt. Abschr. i. Bresl. Staatsarch. Rep. 135 D 380 a Nr. 11.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.